Artemis GmbH München
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Artemis GmbH PDF Drucken

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1) Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Bildungs­maßnahmen (Kurse, Seminare, Workshops, Trainings) nach Maßgabe des zwi­schen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.

(2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unter­nehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vor­genommen.

§ 2 Angebot – Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers und schriftli­cher Bestätigung durch uns zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(2) Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mit­geteilt.

§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen

(1) Bei einer Kursdauer von weniger als einem Monat ist das Kursentgelt vor Beginn eines Kurses zu bezahlen.

(2) Bei einer Kursdauer von mehr als einem Monat erfolgt die Zahlung in monatlichen Teilbeträgen zum Monatsanfang, bis jeweils spätestens zum dritten Bankarbeitstag.

(3) Abweichung von den Regelungen in obigen Absätzen (1) und (2) sind in gegenseitigem Einvernehmen gestattet und bedürfen der Schriftform.

(4) Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätes­tens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 5,- Euro Auslagenersatz verlangen.

§ 4 Vertragsdauer – Kündigung

(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen uns und dem Teilnehmer geschlos­senen Vertrag.

(2) Eine ordentliche Kündigung während der Vertragsdauer ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverlet­zungen unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 6 Rücktritt des Teilnehmers – Stornierung

(1) Der Teilnehmer kann bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zurücktreten. Bei Rücktritt innerhalb vier Wochen vor Beginn hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese be­trägt 10% des vereinbarten Teilnahmeentgeltes, jedoch höchstens 150 €. Dem Teilnehmer steht der Nach­weis frei, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

(2) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fäl­lig, soweit der Teilnehmer nicht nach Absatz 1 zurückgetreten ist.

§ 7 Rücktritt des Veranstalters

(1) Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:

  • für eine Veranstaltung nicht mindestens acht Anmeldungen vorliegen oder
  • die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.

(2) In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Haben bereits Unterrichtseinheiten stattgefunden, so werden die Entgelte anteilig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

§ 8 Form von Erklärungen — Ton- und Bildaufnahmen — Urheberrecht — Datenschutz

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

(2) Ton- und Bildaufnahmen während der Veranstaltungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Sämtliche Rechte bleiben uns vorbehalten.

(3) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne unsere Einwilligung vervielfältigt werden.

(4) Uns übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage gespeichert.

§ 9 Erfüllungsort — Rechtswahl — Gerichtsstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz (München).

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 18. April 2008 )
 

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